Herzlich Willkommen
                                                            Psychologische Supervisions- & Therapiepraxis                                           Heike Anna-Sophia Heß
            
Ich begrüße Sie auf meiner Homepage und wünsche Ihnen viel Freude beim Lesen                  
                   

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Kostenregelung, Leistungen, Vorteile und Vorgehen - Bitte nehmen Sie sich etwas Zeit für diese Seite, Danke


              Allgemeine Informationen über die   
            Abrechnungsmöglichkeiten in meiner Privatpraxis

Selbstzahler

Transparente Preise sind für mich die Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Deshalb gestalte ich meine Preise für Selbstzahler klar, nachvollziehbar und fair. Die aktuellen Preise finden Sie weiter unten auf dieser Seite.


Private Krankenversicherungen & Zusatzversicherungen

Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen übernehmen meine therapeutischen Leistungen je nach Tarif ganz oder teilweise. Bitte klären Sie die Kostenübernahme vor Beginn der Therapie direkt mit Ihrer Versicherung.


Supervision & Coaching

Supervision, Einzel-Supervision und Coaching werden häufig von Arbeitgebern übernommen. Bitte klären Sie die Kostenübernahme gegebenenfalls mit Ihrem Arbeitgeber.


Sie interessieren sich für mein Angebot?
Dann können Sie unverbindlich Kontakt mit mir aufnehmen – telefonisch oder per E-Mail. In einem ersten kostenlosen Telefongespräch können wir gemeinsam schauen, ob mein Angebot zu Ihrem Anliegen passt.

        Vorteile für Selbstzahler

Datenschutz: Ihre Privatsphäre ist und bleibt geschützt

Sie bestimmen selbst über Ihre Daten. Es entsteht keine gesetzliche Krankenakte, d.h. es werden keine Informationen an Krankenkassen, Versicherer, Gutachter oder sonstige Personen weitergegeben. Da ich außerdem der Schweigepflicht unterliege, bleiben alle Inhalte vertraulich die in Therapie und Supervision besprochen werden: Nur Sie und ich wissen davon.


Die Abrechnung erfolgt bei gesetzlichen Krankenversicherungen als Psychotherapie und wird als solche registriert. Dies kann später zu Nachteilen bei einem Wechsel oder Neuabschlüssen von Kranken-, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen führen. Als Selbstzahler erfährt niemand etwas

über Ihre Therapie.


Rechnungen können beim Finanzamt eingereicht werden

Therapeutische Sitzungen können beim Finanzamt unter der Rubrik „Außergewöhnliche Belastungen“ eingereicht werden. Vielleicht sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über diese Steuerregel, da dieses nicht bei jedem möglich ist. Die evt. sehr geringe Steuererstattung richtet sich nach der Höhe Ihres Arbeitslohns und der Höhe der Summe der bei der Steuer eingereichten Ausgaben. Auch ist diese Steuerregel jährlich neuen Steuergesetzen unterworfen. Supervision kann als „Berufliche Fortbildung“ eingereicht werden und wird in der Regel als vollständige Ausgabe bei der Steuer berücksichtigt. Bitte klären Sie dies vorab mit Ihrem Steuerberater. Ich bin berechtigt Ihnen eine Fortbildungsbescheinigung auszustellen.


Ihr Blickwinkel als Selbstzahler: Entscheiden Sie für sich selbst intuitiv was Ihnen Ihre seelische und körperliche Gesundheit, Ihre seelische Entwicklung und Ihr geistiges Wachstum zu mehr Lebensglück und Zufriedenheit wert sind und ob Sie gerne dafür ein Honorar an mich geben wollen und können. Wo liegt Ihre Priorität? Bei Fragen zur Entscheidungsfindung rufen Sie mich einfach an.

Weitere Informationen zur Organisation und meinen
    Therapie - Coachingmethoden

Meine Dienstleistungen in meiner Privatpraxis

Ich bitte Sie zu beachten dass ich als systemische Therapeutin und Hypnotherapeutin sowie Supervisorin, Coach und Kommunikationstrainerin eine reine Privatpraxis führe. Für Sie entstehen daraus viele Vorteile. Der offensichtliche Nachteil, dass Sie meine Dienstleistung evt. selber bezahlen müssen, würde Ihnen zum Teil auch bei Vertragsbehandlerinnen entstehen, da mein Angebot überwiegend Leistungen umfasst die von den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht erstattet werden. Paartherapie, Hypnosetherapie und Supervision sind zum Beispiel keine gesetzlichen Krankenkassenleistungen.

Wieviel Sie für eine therapeutische Sitzung bei mir bezahlen lesen Sie weiter unten, unter dem Punkt Kostenregelung für Therapie/Supervision/Coaching/Paartherapie.


Kostenübernahme durch Zusatzversicherungen

Einige Zusatzversicherungen zu den gesetzlichen Krankenkassen und Privatkassen übernehmen meine Kosten. Falls Sie über eine Zusatzversicherung verfügen fragen Sie dort nach, ob die Versicherung Ihnen die Kosten für eine Behandlung bei mir teilweise oder ganz erstattet. Ich verfüge zusätzlich über die „Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie“ – also eine Heilpraktikerzulassung für Psychotherapie, was Zusatzversicherungen als Leistung oft übernehmen. In wenigen Einzelfällen ist auch eine Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen möglich. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.


Erfolgreiche Therapieverfahren

Die systemische Therapie und die Hypnosetherapie nach Milton Erickson, sowie NLP, KIP, psychoenergetische Therapie, Glaubenssatzveränderung… sind moderne Psychotherapieverfahren die im deutschen Gesundheitssystem in verschiedenen Bereichen sehr erfolgreich eingesetzt werden. Deshalb erfreuen sie sich bei Behandlern und Klienten steigernder Beliebtheit. Die Hypnotherapie bzw. wurde 2006 und die systemische Therapie 2008 wissenschaftlich anerkannt. Die Kombination beider Verfahren hat sich in der Praxis als sehr hilfreich erwiesen. Diese Therapien sind Therapieverfahren die sich unter Fachleuten und Klienten gleichermaßen zunehmender Beliebtheit erfreuen, weil sie sehr schnell positive Ergebnisse in der Behandlung erbringen.


Kaum Wartezeit vom Anruf bis zum Ersttermin

In vielen Regionen Deutschlands, so auch im Landkreis Esslingen/Reutlingen/Tübingen bestehen oft lange Wartezeiten für psychotherapeutische Behandlungen. Das liegt daran dass weniger Psychologische Psychotherapeuten als Kassenbehandler zugelassen sind, als Bedarf seitens der Versicherten nach Psychotherapie besteht. Bei mir bekommen Sie zeitnahe Termine.


Ihre Daten sind bei mir sicher

Wie alle psychotherapeutisch arbeitenden Behandlerinnen stehe ich unter Schweigepflicht. Von Ihrer Psychotherapie erfahren nur Sie und ich etwas. Ich lege großen Wert auf Datensicherheit und verzichte deshalb z.B. darauf Daten in Clouds zu speichern. Elektronisch erfasste Daten werden von mir nur lokal verschlüsselt aufbewahrt.


Sie sind Kunde, kein Patient

Als systemische Therapeutin, Supervisorin und Coach betrachte ich Sie als Kunden / Kundin / Klient. Sie bestimmen die Ziele unserer gemeinsamen Arbeit. Dabei respektiere ich dass Sie sich selber am besten kennen. Ich unterstütze Sie mit meinem fachlichen Wissen bei der Erreichung Ihrer Ziele.


Kurze Behandlungszeiten

Systemische Therapie in Kombination mit NLP, Systemaufstellungen, Arbeit mit dem inneren Kind und Hypnotherapie u.a.... sind lösungsorientierte Therapieverfahren, die wegen ihrer kurzen Dauer kostengünstig sind. Zuerst nutzen wir 5 Sitzungen zur Erstanamnese und genauen Problem-Zieldefinition, sowie gemeinsamer Abstimmung des Therapie- oder Coachingplans, gegenseitigem Kennenlernen und gegenseitigem Vertrauensaufbau – Probatorische Sitzungen. Danach vereinbaren wir gemeinsam eine Anzahl von therapeutischen Sitzungen, die für Ihr Anliegen angemessen sind. Die Dauer einer lösungsorientierten Therapie liegt bei ca. 6 Monaten. Individuelle Abweichungen und Verlängerungen sind möglich.

Kostenregelung für Therapie / Supervision /

Coaching und weiteres Vorgehen

Stunden-Sitzungssystem

Einzeltherapie und Einzelcoaching

Eine therapeutische Einzelstunde dauert 45 Minuten und kostet 65 Euro.

Meine therapeutische Arbeit findet grundsätzlich in Doppelstunden von 90 Minuten statt.

Eine Doppelstunde kostet 130 Euro.

Es werden verbindlich zwei Doppelstunden pro Monat vereinbart.

Die beiden Termine finden in der Regel im Abstand von etwa zwei Wochen statt. Durch die Zusammenlegung der Einzelstunden steht ausreichend Zeit zur Verfügung, um therapeutische Prozesse intensiv zu bearbeiten, Zusammenhänge zu erkennen und die erarbeiteten Inhalte auch wirklich zu verarbeiten.

Für Sie bedeutet dieses Sitzungssystem außerdem, dass Sie nicht jede Woche, sondern in der Regel zweimal im Monat für jeweils 90 Minuten in die Praxis kommen.

Diese verbindliche Struktur hat sich in meiner langjährigen therapeutischen Arbeit sehr bewährt und ermöglicht einen kontinuierlichen und zugleich intensiven Therapieprozess.


Die ersten fünf Sitzungen

Die ersten fünf Doppelstunden dienen der ausführlichen Auftragsklärung und der gemeinsamen Klärung des therapeutischen Vorgehens.

In dieser ersten Phase besprechen wir Ihr Anliegen und Ihren persönlichen Auftrag, klären wir Ihre Ziele und Veränderungswünsche, lernen wir uns gegenseitig kennen, erkläre ich Ihnen die systemischen interaktiven Therapiemethoden, entwickeln wir gemeinsam die Therapieplanung und besprechen den voraussichtlichen zeitlichen Rahmen der Therapie.

Auch haben Sie in dieser Zeit die Möglichkeit, meine Arbeitsweise kennenzulernen und zu prüfen, ob Sie Vertrauen zu mir entwickeln und sich auf den therapeutischen Prozess einlassen können.

Denn der Erfolg einer Therapie hängt wesentlich davon ab, dass Sie aktiv mitarbeiten. Dazu gehört insbesondere die Bereitschaft, sich selbst, die eigene Lebensgeschichte, persönliche Beziehungsmuster und aktuelle Lebensherausforderungen ehrlich und intensiv zu reflektieren und notwendige Veränderungen aktiv mitzugestalten.


Verbindliche monatliche Terminstruktur

Die Vereinbarung von zwei Doppelstunden pro Monat ist Bestandteil des therapeutischen Rahmens.

Die Termine werden jeweils verbindlich monatlich vereinbart. Sollten Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, gelten die für meine Praxis vereinbarten Regelungen zu Absagen und Terminverschiebungen, die Sie in den ersten 5 Sitzungen mit dem Anamnesebogen bekommen.

Die verbindliche Zweierstruktur pro Monat ist ein wesentlicher Bestandteil meiner therapeutischen Arbeitsweise und dient der Kontinuität und Wirksamkeit des Therapieprozesses.


Therapiepause oder Beendigung

Die systemische Therapie lebt von der freiwilligen und aktiven Mitarbeit beider Seiten.

Daher kann sowohl die Klientin bzw. der Klient als auch ich als Therapeutin jederzeit anregen, gemeinsam zu prüfen, ob eine Therapiepause sinnvoll ist oder die Therapie beendet werden sollte.

Eine Therapiepause kann jederzeit von beiden Seiten eingereicht werden.

Ebenso kann die Therapie von beiden Seiten beendet werden. Eine verbindliche Vereinbarung über zwei Doppelstunden pro Monat bedeutet somit nicht, dass eine Therapie auf unbestimmte Zeit fortgeführt werden muss. Sie bildet den verbindlichen Rahmen für die Dauer der gemeinsamen therapeutischen Zusammenarbeit.

Entscheidend ist, dass die Zusammenarbeit für beide Seiten sinnvoll, freiwillig und therapeutisch verantwortbar bleibt.


Kosten und Kostenübernahme

Therapeutische Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit.

Es entstehen daher keine zusätzlichen Kosten durch Umsatzsteuer.

In der Regel befinden sich bei mir Selbstzahler!

Eine Kostenübernahme bzw. Bezuschussung kann unter bestimmten Voraussetzungen bei privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen mit Heilpraktikerleistungen beantragt werden. Bitte klären Sie die individuellen Erstattungsmöglichkeiten vor Beginn der Therapie direkt mit Ihrer Versicherung.

Bei Selbstzahlern erfolgt die Abrechnung aus organisatorischen Gründen nach jeder Sitzung in bar gegen Quittungsbeleg.


Keine einmaligen Beratungssitzungen

Einmalige Beratungssitzungen biete ich nicht an.

Ich arbeite sehr gewissenhaft, vorsichtig und einfühlsam und bereite mich auf die therapeutische Arbeit mit meinen Klientinnen und Klienten entsprechend vor. Je nach therapeutischem Prozess arbeite ich dabei auch konfrontativ oder provokativ, wenn dies fachlich sinnvoll und für die Entwicklung hilfreich ist.

Aus meiner langjährigen Erfahrung heraus halte ich sogenannte „Schnellsitzungen“, bei denen ein einzelnes Problem in einer einmaligen Sitzung behandelt werden soll, für nicht zielführend.

Mein Anspruch ist eine verantwortungsvolle, kontinuierliche und auf nachhaltige Veränderung ausgerichtete therapeutische Begleitung.

Kostenregelung für systemische Supervision / Coaching /
Kommunikationstraining

Kostenregelung für Supervision, Coaching, Kommunikationstraining


Supervisions- und Coachingstunden berechne ich generell mit 180 Euro für 90 bis 120 Minuten inkl. der ges. Umsatzsteuer und den Fahrtkosten. Leider sind diese nicht von der Umsatzsteuer befreit. Diese Stunden gelten beim Finanzamt als Fortbildung und können dort eingereicht werden.Viele Arbeitgeber übernehmen solche Kosten. Gerne stelle ich Ihnen eine Fortbildungsbescheinigung, bzw. zur Fortbildung für „Organisation, Management, Gesundheit“  –  oder für „Führungskompetenz“ aus.


Terminabsagen und Ausfallhonorar

Da meine Praxis als Bestellpraxis arbeitet, wird Ihre Terminzeit verbindlich und exklusiv für Sie reserviert. Kurzfristig abgesagte Termine können in der Regel nicht mehr neu vergeben werden.

Ich bitte daher darum, Termine spätestens 48 Stunden vorher abzusagen oder zu verschieben. Bei Absagen innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen kann das vereinbarte Honorar gemäß § 615 BGB berechnet werden, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Wertschätzung eines verbindlichen Miteinanders.